Herzlich Willkommen



Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. I GG)

Wird jemand durch die öffentliche  Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen (Art. 19 IV GG).

Das Weitere regeln Bundes- und Landesgesetze, Bundesverordnungen, Landesverordnungen, Durchführungsverordnungen, Vereinfachungs-verordnungen, kommunale Satzungen, Erlasse von Bundes- und Landesregierungen, allgemeine Verfügungen ...



Sie sollten nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.

Das ist unser Auftrag !


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