Herzlich Willkommen
Die Würde
des Menschen ist unantastbar (Art. I GG)
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten
verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen (Art. 19 IV GG).
Das Weitere regeln Bundes- und Landesgesetze, Bundesverordnungen,
Landesverordnungen, Durchführungsverordnungen,
Vereinfachungs-verordnungen, kommunale Satzungen, Erlasse von Bundes-
und Landesregierungen, allgemeine Verfügungen ...
Sie sollten nicht nur Recht haben,
sondern auch Recht bekommen. Das ist unser Auftrag ! Hier können Sie mit uns in Kontakt
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